Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Preise und Zahlungsbedingungen
4. Liefer- und Versandbedingungen
5. Höhere Gewalt
6. Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Kunden
7. Eigentumsvorbehalt
8. Mängelhaftung / Gewährleistung
9. Haftung
10. Verjährung
11. Zurückbehaltung, Abtretung
12. Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben
des Kunden
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der KGBestellbar
GmbH (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die
ein Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) ausschließlich durch
individuelle Kommunikation abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen
Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der
Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder
eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen
des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich
handeln.
2) Vertragsschluss
Der Kunde kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über ein ggf. auf der Website des
Verkäufers vorgehaltenes Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf

Abgabe eines Angebots an den Verkäufer richten. Der Verkäufer lässt dem Kunden auf
dessen Anfrage hin per E-Mail, Fax oder Brief, ein verbindliches Angebot zum Verkauf
der vom Kunden zuvor ausgewählten Ware aus dem Warensortiment des Verkäufers
zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Verkäufer
abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder durch Zahlung des vom
Verkäufer angebotenen Kaufpreises innerhalb einer vom Verkäufer im Angebot
genannten angemessenen Annahmefrist annehmen, wobei für die Berechnung der Frist
der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung
ist der Tag des Zahlungseingangs beim Verkäufer maßgeblich. Fällt der letzte Tag der
Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des
Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen
Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Verkäufers innerhalb der
vorgenannten Frist nicht an, so ist der Verkäufer nicht mehr an sein Angebot gebunden
und kann wieder frei über die Ware verfügen.
3) Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind Nettopreise und verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung,
Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden
gegebenenfalls gesondert berechnet.
3.2 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die ihm im
Angebot des Verkäufers mitgeteilt werden.
3.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall
weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu
tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch
Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder
einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf
die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land
außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land
außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
3.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach
Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart
haben.
3.5 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die
Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb
von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts
anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf
nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei
Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. Der Verkäufer behält
sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung
durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

3.6 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die
Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb
von 7 (sieben) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts
anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf
nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei
Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. Der Verkäufer behält
sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung
durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
3.7 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die
Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb
von 7(sieben) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts
anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf
nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei
Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen.
3.8 Bei Auswahl der Zahlungsart Bankeinzug (Lastschrift) ist der Rechnungsbetrag mit
Vertragsschluss sofort fällig.
3.9 Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die
Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die
bestellte Ware das Lager des Verkäufers verlässt, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für
die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B.
Rechnung, Police, Vertrag) des Verkäufers an den Kunden, die eine Belastung mittels
SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung
oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder
widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der
Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren
zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
3.10 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des
Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines
Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig
sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann
auf die älteste Forderung angerechnet.
3.11 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B.
Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der
Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch
nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem
Vertragschluss erfolgen soll.4) Liefer- und Versandbedingungen
4.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden
angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei
Bordsteinkante", also bis zu der der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen
Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen im Online-Shop des
Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar
ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch
Teilrechnungen zu stellen.
4.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht
ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den
Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der
gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen
hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu
beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der
Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich
erstattet.
4.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem
Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten
des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch
und auf Rechnung des Kunden.
4.6 Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser
zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der
Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach
Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
5) Höhere Gewalt
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken,
ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung
hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise
zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer
hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer
unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren –
außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die
Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert
werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

6) Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Kunden
Werden Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Kunden um mehr als einen
Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden
weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, höchstens
jedoch insgesamt 5 % des Kaufpreises, berechnet werden. Der Nachweis eines höheren
oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
7) Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten
Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der
Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche
aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
7.2 Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware gilt der Verkäufer als Hersteller und
erwirbt Eigentum an der neu entstehenden Ware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen
mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Eigentum im Verhältnis der
Rechnungswerte seiner Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der
Verbindung oder Vermischung der Ware des Verkäufers mit einer Sache des Kunden
diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis
des Rechnungswertes der Ware des Verkäufers zum Rechnungs- oder mangels eines
solchen zum Verkehrswert der Hauptsache - auf den Verkäufer über. Der Kunde gilt in
diesen Fällen als Verwahrer.
7.3 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder
verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine
Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet,
dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im
Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der
Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der
Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit
solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab,
der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
7.4 Der Kunde hat Zugriff auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers
stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den
Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an den Verkäufer
abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.
7.5 Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten
Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden
einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
8) Mängelhaftung / Gewährleistung
Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
Hiervon abweichend gilt:8.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den
Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Sollte ein Teil der Ware
einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für
den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des Kunden nur in
einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem
aufgetretenen Sachmangel stehen. Wird die Sache unentgeltlich überlassen, haftet der
Verkäufer für Mängel nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.2 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach
dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer
Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom
Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls
keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte
Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden
sind.
8.3 Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab
Ablieferung der Ware.
8.4 Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln
ausgeschlossen.
8.5 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und
Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht
- für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk
verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
- für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
- für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie
- für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB.
8.6 Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.7 Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung
nicht erneut.
8.8 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet,
die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden.
Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für
den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die
Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung
der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der
Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
8.9 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann
der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend
machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8.10 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische
Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort
geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
9) Haftung
Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und
gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie
folgt:
9.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß
vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind
Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des
Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf.
9.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
9.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des
Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
10) Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der unter
dem Punkt "Mängelhaftung / Gewährleistung" geregelten Ansprüche - in einem Jahr ab
Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren
nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt
gehaftet wird.
11) Zurückbehaltung, Abtretung
11.1 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden
Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
11.2 Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag
durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des
Kunden, ist ausgeschlossen.
12) Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten
Vorgaben des Kunden
12.1 Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im
Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung
der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können.
Der Kunde übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung
einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht,
wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist
verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich,
wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die
Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
12.2 Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom
Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder
gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung
verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender,
beleidigender, Jugend gefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte.
13) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
13.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher
Waren.
13.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des
Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der
Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit
des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen
jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
13.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

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